Die Firma Fernseh-Schott wurde 1990 mit dem Ladengeschäft auf der Leipziger Str. 22 von Herrn Wolfgang Schott gegründet.
Kurz darauf folgte die Eröffnung weiterer Geschäftsräume auf der Weimarischen Str. 5 um dem stetig steigenden Kundenadrang entsprechend mehr Presentationsfläche zur Verfügung zu haben. Durch die immer größer werdende Nachfrage an neuen Produkten wurde schliesslich noch eine Zweite Filiale auf dem Bischofsweg eröffnet. Da sich in der Folge auch diese Ladenräume als ungeeignet erwiesen, stand 1900 der Umzug dieser Filiale auf die Großenhainer Str. 126 an. Hier konnten wir unseren Kunden auf zwei Etagen vorrangig Geräte aus dem Bereich „Weisse Ware“ wie Wasch-, Spül- und Kaffemaschinen presentieren. Auch der Sitzt unserer „Abteilung Antennebau“ enstand hier.
1996 bot sich die Gelegenheit bessere und vor allem zusammenhängende Ladenräume für den Firmensitz zu mieten und somit folgte ein erneuter Umzug in die Leipziger Str. 32. Hier konnte unseren Kunden nun auf ca. 130qm Fläsche alle Produkte der Unterhaltungselektronik angeboten werden. Auch unsere hauseigene Fachwerkstatt fand hier ihren neuen Sitz.
Die Expansion mit der 1998 eröffneten Filiale in das nahegelegene Radebeul musste 2002 zu Gunsten einer Gesamtfiliale an zentraler Stelle wieder verworfen werden.
Nach kurzem Umbau konnte die neuen Geschäftsräume im Juli 2002 bezogen werden.
Mit dem Umzug 2002 in unseren jetzigen Firmensitz auf der Leipziger Str. 158, 01127 Dresden und der anschliessenden Auflösung der noch bestehenden Filiale Großenhainer Str. wurde der anhaltenden Rezession Rechnung getragen. Mit neuem Schwung und teilweise neuem Team konnten wir uns weiter am Markt behaupten und Ihnen mit unserem gewohnt guten Service zur Seite stehen.
2013 erfolgte dann die Umfirmierung zur GbR begründet auf der schrittweisen Geschäftsnachfolge durch seinen Sohn Holger Schott.
Auf eine mehr als bewegte 25jährige Firmengeschichte rückblickend, freuen wir uns auch weiterhin Ihr Partner in allen Belangen der Unterhaltungselektronik, Kabel- und Satellitenanlagen sein zu dürfen.