Wichtig für alle Mieter und Wohnungseigentümer!
Derzeit wird der Breitbandkabelanschluss in vielen Häusern über die Nebenkosten abgerechnet.
Laut einer Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist diese Abrechnung nur noch bis zum 30.06.2024 erlaubt.
Ihre Hausverwaltung hat einen günstigen Sammelvertrag mit der Firma Schott GbR für das gesamte Haus. Dadurch erhalten Sie automatisch Zugang zum TV-Angebot, ohne einen eigenen Vertrag abschließen zu müssen. Die Kosten dafür werden über die Mietnebenkosten verteilt.
Optional können Sie über diesen Grundanschluss auch das sehr gefragte und schnelle Kabelinternet nutzen. Mit dem neuen Gesetz dürfen diese Grundkosten nicht mehr über die Mietnebenkosten verteilt werden, und Ihre bisherige Basis-Kabelversorgung endet.
Um wie gewohnt weiter Kabelfernsehen oder Kabelinternet über den Breitbandkabelanschluss nutzen zu können, benötigen Sie einen eigenen Grundvertrag mit der Firma Schott GbR. Ohne diesen neuen Einzelvertrag wird der Kabel-Service gestoppt.
Weitere Informationen gibt es vom Vermieter, per Post, telefonisch (0351-849 82 13) oder persönlich in unserem Ladengeschäft.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist von der Umstellung betroffen?
Alle Mieter und Eigentümer einer Wohnung, die bisher ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten oder das Hausgeld bezahlen.
Was muss ich jetzt tun?
Schließen Sie mit der Firma Schott GbR einen neuen Einzelnutzervertrag ab, um den Breitbandkabelanschluss für TV oder aber auch Kabelinternet (von Vodafone) weiter wie gewohnt nutzen zu können.
Wann findet die Umstellung statt?
Sie erfahren rechtzeitig durch Ihren Vermieter oder per Post durch die Firma Schott GbR ab wann ein Einzelvertrag erforderlich ist.
Was passiert am Umstellungstag?
Am Tag der Umstellung müssen Sie nicht zu Hause sein. Die Umstellung erfolgt automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Wo kann ich mich beraten lassen und meinen neuen Vertrag abschließen?
Gerne beraten wir Sie in unserem Shop auf der Leipzigerstr. 158, 01127 Dresden oder Sie lassen sich von unseren Mitarbeitern kostenfrei unter 0351 - 849 82 13 beraten
Was passiert, wenn ich keinen neuen Vertrag abschließe?
Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen Vertrag über den Breitbandkabelanschluss abzuschließen. Anderenfalls werden wir Ihren Anschluss zur Vermeidung von weiteren Kosten abschalten. Danach kann kein Kabelfernsehen oder Kabelinternet (Vodafone) über unsere Hausanlage genutzt werden.
Muss ich unbedingt bei Schott GbR buchen?
Unser Unternehmen hat Sie bisher mit Kabelfernsehen oder Kabelinternet (Vodafone) versorgt. Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns erneuern, müssen Sie sich keine Sorgen um Änderungen machen und können problemlos zusätzliche Produkte hinzubuchen.
Entstehen doppelte Kosten, wenn ich meinen neuen Vertrag jetzt schon abschließe?
Nein, Ihr Breitbandkabelvertrag startet frühestens am Umstellungstag und Ende der bisherigen Abrechnung über die Nebenkosten Ihrer Wohnung.
Woran kann es liegen, dass mein Kabelanschluss nicht mehr funktioniert?
Wenn Ihr Umstellungstermin bereits war und Sie bis heute keinen Vertrag mit uns
abgeschlossen haben, wurde Ihr Kabelanschluss abgeschaltet. Sie möchten den Anschluss nun doch nutzen? Dann besuchen Sie uns in unserer Filiale auf der Leipzigerstr. 158, 01127 Dresden und wir beraten Sie zu ihrem neuen Kabelanschlussvertrag.