Kostenpflichtige Überprüfungen
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Betreiber der Hausanlage bieten wir einen kostenfreien Störungsservice an. Dieser erstreckt sich bis zu den in der Wohnung befindlichen TV/Multimediadosen. An den Dosen angeschlossene Geräte, Kabel, Verteiler etc. sind im Besitz(*) des Nutzers oder dessen Eigentum. Sollte sich bei der Überprüfung des Anschlusses herausstellen, dass der Fehler Nutzerseitig vorliegt, so ist die Überprüfung kostenpflichtig.
Beim Vorliegen einer kostenpflichtigen Überprüfung berechnen wir eine Pauschale i.H.v. 30,00€ zuzüglich benötigter Materialien wie neue Anschlusskabel, Verteiler, Stecker usw. Die Pauschale deckt die uns entstehenden Kosten für Anfahrt und Arbeitszeit des Technikers ab. Zur Arbeitszeit zählen die Überprüfung der TV-Dose, Austausch beschädigter Bauteile und eventuelle einfache(**) Verlegung von Kabeln von der Dose zum TV-Gerät.
Die Überprüfungspauschale sowie eventuelle Materialkosten sind bar oder per EC-Karte an den Techniker zu entrichten.
(*) Mietgeräte, bspw. Festplattenrecorder oder WLAN-Modems von Vodafone, unterliegen anderen Bestimmungen. Hierzu ist ein an uns gerichteter Störungsauftrag des Vertragspartners notwendig, über welchen dann Gerätetausch u.ä. veranlasst wird. Erhalten wir zeitnah innerhalb von 7 Tagen nach unserem Einsatz von Ihrem Vertragspartner einen solchen Auftrag und können diesen abrechnen, dann ist die Überprüfung auch über die Dose hinaus kostenfrei und Sie erhalten, falls schon berechnet, die Pauschale gutgeschrieben.
(**) Eine Verlegung in Kanälen oder hinter Schrankwänden ist im Regelfall mit einem höheren Aufwand verbunden. Diese Leistungen bieten wir auf Wunsch mit an, können diese aber nicht über die Überprüfungspauschale abrechnen. Hier erfolgt die Berechnung nach der anfallenden Arbeitszeit und den derzeit gültigen Stundensätzen.